Meldung von Bedenken – „Speak Up” oder „Whistleblowing”?
Zentiva fördert die Meldung von Bedenken hinsichtlich der Einhaltung geltender Gesetze, unseres Ethikkodexes, interner Regeln und ethischer Grundsätze sowie zur Stellung von Fragen zur Compliance.
In jeder Organisation, ob privat oder öffentlich, groß oder klein, kann es zu Verstößen gegen Gesetze, interne Regeln oder ethische Kodizes kommen. Dies kann viele Formen annehmen: Korruption, Betrug, geschäftliches Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit. Wenn diese nicht angegangen werden, kann dies zu einer ernsthaften Schädigung des öffentlichen Interesses sowie des Rufs des Unternehmens führen.
Personen, die für ein Unternehmen arbeiten oder im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit ihr in Kontakt stehen, sind oft die ersten, die von solchen Vorfällen erfahren, und befinden sich daher in einer privilegierten Position, um diejenigen zu informieren, die das Problem angehen können. Wir bei Zentiva sind überzeugt, dass eine qualifizierte Untersuchung und angemessene Reaktion auf jede Meldung dem Unternehmen hilft, Prävention zu verbessern und sicherzustellen, dass auf solche Vorfälle korrekt reagiert wird.
Aus diesem Grund hat Zentiva die Initiative „Zentiva Speak Up“ („Speak Up“) eingeführt, um ein sicheres und vertrauliches Umfeld für Meldungen zu schaffen. Innerhalb von Speak Up können Sie jedes Ihnen zur Verfügung stehende Mittel oder jeden Kanal („Speak Up Channel“) nutzen, um sich Gehör zu verschaffen.
Darüber hinaus haben wir als Reaktion auf die EU-Whistleblower-Richtlinie einen Whistleblowing-Mechanismus („Whistleblowing“) eingeführt. Gemäß den geltenden lokalen Gesetzen haben wir spezielle Kommunikationskanäle für Whistleblowing eingerichtet („Whistleblowing-Kanal“).
Das Kapitel „Meldung von Bedenken“ in unserem Ethikkodex enthält die wesentlichen Regeln für Whistleblowing- und Speak Up-Mechanismen. Whistleblowing und Speak Up unterliegen detaillierten internen Regeln in jedem Zentiva-Unternehmen, Whistleblowing zusätzlich auch den geltenden lokalen oder EU-Gesetzen.
Wenn Sie Bedenken äußern möchten, stellen Sie bitte sicher, dass Sie das richtige Instrument verwenden:
- Sie können jederzeit Speak Up wählen, in jedem Land, für jedes Anliegen, über jeden Kanal.
ODER
- wenn Ihr Zentiva-Unternehmen unter den Geltungsbereich von Whistleblowing (EU-Whistleblower-Richtlinie) fällt, können Sie spezielle interne Meldekanäle für Whistleblowing wählen.
Seien Sie versichert, dass es sowohl bei Speak Up als auch bei Whistleblowing keine Benachteiligung gegen gutgläubige Meldungen gibt.
„Speak Up“ oder „Whistleblowing“?
Wenn Sie ein Anliegen vorbringen möchten, stellen Sie bitte sicher, dass Sie das richtige Instrument verwenden. Die Unterschiede werden weiter unten hervorgehoben.
Speak up
Whistleblowing
Gemäß den internen Regeln von Zentiva
In den internen Regeln von Zentiva festgelegt und detailliert beschrieben.
Gemäß geltendem Recht
Festgelegt durch geltendes Recht und detailliert übernommen in den internen Regeln von Zentiva.
Alle Zentiva-Länder
Gilt in allen Ländern, in denen Zentiva tätig ist.
Länder, in denen dies gesetzlich vorgeschrieben ist
Siehe Liste der Länder unten.
Für jeden
Jeder kann sich äußern und wird angehört.
Für gesetzlich definierte Hinweisgeber
Nur gesetzlich definierte Hinweisgeber können als Whistleblower behandelt werden.
Anonym
Es sei denn, der Meldende entscheidet sich dafür, nicht anonym zu bleiben.
Nicht anonym
Es sei denn, die lokalen Gesetze verlangen die Annahme anonymer Meldungen.
Jedes Thema
Der Melder kann jedes Thema ansprechen, aber diese Plattform sollte nicht für Notfälle oder lebensbedrohliche Situationen genutzt werden.
Durch lokale Gesetze eingeschränkte Themen
Meldungen müssen in den durch die lokalen Gesetze festgelegten Bereichen liegen.
Jeder Speak Up-Kanal
Die Meldung kann über jeden Speak Up-Kanal erfolgen.
Whistleblowing-Kanal
Meldungen dürfen nur über den Whistleblowing-
Kanal erfolgen.
Verstoß gegen interne Regeln
Falsche Meldungen verstoßen gegen interne Regeln und ziehen Disziplinarmaßnahmen nach sich.
Verstoß gegen das Gesetz
Falsche Meldungen stellen einen Verstoß gegen Gesetze und interne Vorschriften dar – es drohen Disziplinarmaßnahmen und Geldstrafen.