Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower)

Qualifizierte Untersuchungen und Reaktionen auf Meldungen helfen uns, rechtswidrige Aktivitäten zu verhindern und angemessen darauf zu reagieren.

Willkommen auf der Website der Zentiva Pharma GmbH, die Sie über Ihre Möglichkeiten zur EU Whistleblowing Richtlinie und deren Umsetzung in das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinsSchG) informiert.

In jeder Art von Organisation, sei es privat oder öffentlich, groß oder klein, können ungesetzliche Aktivitäten und Verstöße gegen geltendes Recht auftreten. Dies umfasst ein breites Spektrum von Handlungen, darunter Korruption, Betrug, fragwürdige Geschäftspraktiken und Verletzungen von Gesetzen und Vorschriften. Falls diese Angelegenheiten nicht angemessen angegangen werden, kann dies erhebliche Schäden sowohl für das öffentliche Interesse als auch für den Ruf der Organisation zur Folge haben.

Personen, die für Zentiva tätig sind, oder Personen, die in berufsbezogenen Aktivitäten mit Zentiva in Kontakt stehen, sind oft die ersten, die von solchen Vorfällen erfahren. Diese Personen befinden sich somit in einer einzigartigen Position, um die relevanten Stellen zu benachrichtigen, die in der Lage sind, das Problem effektiv anzugehen.

Wir bei Zentiva sind davon überzeugt, dass eine qualifizierte Untersuchung und Reaktion auf solche Meldungen uns dabei hilft, unrechtmäßige Aktivitäten zu verhindern und eine angemessene Reaktion sicherzustellen.

Wenn Sie eine Meldung gemäß Hinweisgeberschutzgesetz vornehmen möchten, sind Sie hier genau richtig!

Wir motivieren Sie dazu, jeden vermuteten Verstoß zu melden! Weder Mitarbeitende noch Personen, die in berufsbezogenen Aktivitäten mit Zentiva in Kontakt stehen, müssen Nachteile befürchten, wenn sie in redlicher Absicht Bedenken äußern, selbst wenn sich diese später als unbegründet herausstellen.

Unsere Compliance-Abteilung geht jeder Meldung nach und informiert Sie innerhalb der gesetzlichen Frist über den Verlauf Ihrer Meldung. Sie werden auch dann informiert, wenn Ihre Meldung nicht unter den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fällt.